Burnout erkennen und begrenzen: Unterschied zwischen den Versionen

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Aber nicht nur das:
 
Aber nicht nur das:
1. Es gibt Mitbestimmungsrechte für Betriebsräte. (EU-Richtlinie)
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1. Es gibt Mitbestimmungsrechte für Betriebsräte. (EU-Richtlinie)
2. Es gibt ein Schutz- und Orientierungsbedürfnis der Beschäftigten.
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2. Es gibt ein Schutz- und Orientierungsbedürfnis der Beschäftigten.
3. Die Beschäftigung mit Burnout vermittelt Erkenntnisse und Erfahrungen, die für den Kontakt mit schell wechselnden Belegschaften
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3. Die Beschäftigung mit Burnout vermittelt Erkenntnisse und Erfahrungen, die für den Kontakt mit schell wechselnden Belegschaften
 
von enormer Bedeutung sind.
 
von enormer Bedeutung sind.
 
In diesem Seminar wollen wir gemeinsam Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats entwickeln und anhand von Beispielen aus der Praxis diskutieren. Dabei sprechen wir über gesetzliche Handlungsmöglichkeiten. Wir diskutieren Formen der Selbsthilfe im Betrieb, die von Betriebsräten gefördert werden können. Wie kann sich der Betriebsrat gemeinsam mit den Beschäftigten mit den Formen der Arbeitsorganisation auseinandersetzen? Dazu wird eine Methode vorgestellt und diskutiert.
 
In diesem Seminar wollen wir gemeinsam Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats entwickeln und anhand von Beispielen aus der Praxis diskutieren. Dabei sprechen wir über gesetzliche Handlungsmöglichkeiten. Wir diskutieren Formen der Selbsthilfe im Betrieb, die von Betriebsräten gefördert werden können. Wie kann sich der Betriebsrat gemeinsam mit den Beschäftigten mit den Formen der Arbeitsorganisation auseinandersetzen? Dazu wird eine Methode vorgestellt und diskutiert.

Version vom 9. Oktober 2008, 16:37 Uhr

Burnout erkennen und begrenzen

Peter Röckendorf und Stephan Siemens werden in Kürze unter diesem Titel ein Seminar für Betriebsräte zu Burnout anbieten.


Mehr und mehr Menschen in den Betrieben leiden an Belastungen, die unter dem Namen Burnout, Ausgebranntsein, zusammengefasst werden. Allgemeine Erschöpfung bis hin zu Depressionen, Zynismus und nachlassende Leistungsfähigkeit greifen in den Unternehmen neuerdings um sich. Wie kommt das? Zugleich ist es tabu, andere auf die Gefahr ihres möglichen Burnout anzusprechen. Wie kann man als Betriebsrat damit umgehen? Ist das nicht mehr was für Psychologen oder Ärzte? Was hat das mit der Arbeit des Betriebsrats zu tun?

Wir meinen: Viel! Burnout ist eine neue Erscheinung, die sich in Zukunft in der Arbeitswelt weiter ausbreiten wird. Denn Burnout hängt mit Formen der Arbeitsorganisation zusammen, die sich gerade erst durchsetzen. Durch die Beschäftigung mit Burnout kann man viel über diese neuen Formen der Organisation der Arbeit lernen, und darüber, wie sie sich im eigenen Betrieb darstellen.

Aber nicht nur das:

1.	Es gibt Mitbestimmungsrechte für Betriebsräte. (EU-Richtlinie)
2.	Es gibt ein Schutz- und Orientierungsbedürfnis der Beschäftigten. 
3.	Die Beschäftigung mit Burnout vermittelt Erkenntnisse und Erfahrungen, die für den Kontakt mit schell wechselnden Belegschaften 
       von enormer Bedeutung sind. 

In diesem Seminar wollen wir gemeinsam Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats entwickeln und anhand von Beispielen aus der Praxis diskutieren. Dabei sprechen wir über gesetzliche Handlungsmöglichkeiten. Wir diskutieren Formen der Selbsthilfe im Betrieb, die von Betriebsräten gefördert werden können. Wie kann sich der Betriebsrat gemeinsam mit den Beschäftigten mit den Formen der Arbeitsorganisation auseinandersetzen? Dazu wird eine Methode vorgestellt und diskutiert.