Mein Tun aus der Sicht des Unternehmens

Aus meine zeit ist mein leben
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Mein Tun aus der Sicht des Unternehmens

Mein Tun in einem solchen Unternehmen erscheint daher als ein notwendiger Beitrag zum "Überleben" des Unternehmens. Das Unternehmen wird als ständig bedroht vorgestellt. Die Vorstellung der Bedrohung erzeugt einen permanenten Druck auf mich als Beschäftigten des Unternehmens. Denn damit das Unternehmen "überleben" kann, müssen alle Funktionen des Unternehmens möglichst reibungslos erfüllt werden. Die Beschäfigten und das Manangement eines Unternehmens sind diejenigen, die diese Funktionen des Unternehmens durch ihre Tätigkeit mit "Leben" erfüllen. Ein Unternehmen kann nur "überleben", weil die darin Beschäftigten es mit "Leben" erfüllen. "Überleben" des Unternehmens heißt also: Mit einer Tätigkeit erfüllen ich und Andere das Unternehmen mit einem "Leben", das umgekehrt meine Tätigket und die der Anderen als seine "Überlebensbedingung" ansieht.

Das ist eine entscheidende Überlegung: Das sogenante "Leben" des Unternehmens ist nichts anderes als die Gesamtheit der Tätigkeiten der im Unternehmen tätigen Menschen. Aber dennoch entwickelt das Unternehmen so etwas wie ein "Eigenleben" und deswegen auch ein eigenes "Überlebensinteresse" gegenüber den Beschäftigten, die das Leben des Unternehmens überhaupt erst hervorbringen. Im sogenannten "Überlebensinteresse" des eigenen Unternehmens begegne ich also einer Seite des Tuns von meinen Kolleginnen und Kollegen und von mir. Wir bringen in unserem Tun zusammen ein Unternehmen hervor, das ein eigenständiges "Überlebensinteresse" uns gegenüber geltend macht, obwohl es nichts anderes als nur unser gemeinsames Tun ist.

Dies geschieht noch unabhängig vom Tun der Unternehmensleitung. Er ergibt sich "von selbst" aus den Bedingungen, unter denen wir in einem Unternehmen zusammen arbeiten, das auf dem "freien Markt" operiert. Die Beschäftigten beherrschen die Bedingungen ihrer Kooperation miteinander nicht. Daher beherrschen sie auch ihre Kooperation selber nicht. Dadurch erhält die eigene Kooperation der Beschäftigten ein gegenüber diesen Beschäftigten verselbständigtes Eigeninteresse. Dieses Interesse macht sich als der Unternehmenszweck geltend, auf dem Markt zu "überleben". Dieser Unternehmenszweck wird vom "Unternehmer" nicht erfunden, sondern nur vertreten. Wichtig ist nun zuerst einmal: Das Unternehmen hat ein selbständiges Interesse an seinem "Überleben" nur deshalb, weil die Beschäftigten ihre Kooperation im Unternehmen nicht beherrschen. Diese Kooperation verselbständigt sich und betrachtet nun - aus der verselbständigten Perspektive des Unternehmens - das Tun der Beschäftigten als ein Mittel zu seinem "Überleben" auf dem Markt. Aus der Sicht des Unternehmens ist das, was ich tue, nur eine Funktion des Unternehmens, ein Mittel zum Zweck. Der Zweck ist das "Überleben" des Unternehmens am Markt. Ist das "Überleben" am Markt bedroht - und es ist permanent bedroht, denn darin besteht "der Markt" -, so muss der "Organismus" Unternehmen von seinen "Gliedern", den Beschäftigten, die bestimmte Funktionen erfüllen, erwarten, dass sie sich mehr anstrengen, dass sie sich ins Zeug legen.

Mein eigenes Tun in Kooperation mit den anderen Beschäftigten in einem Unternehmen richtet sich mit - meist mir unbewussten - Anforderungen gegen mich selbst, weil ich und meine Kolleginnen und Kollegen die Bedingungen unserer Kooperation nicht beherrschen.


Die Unternehmensleitung